Aktuelles: Stetten am Bodensee

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Straßenplanung B31 neu

Autor: Daniel Heß
Artikel vom 15.08.2019

B31 im Dialog

Die Straßen entlang der Nordseite des Bodensees sind überlastet. Mit dem Aus- und Neubau der B 31 soll sich die Verkehrssituation dort dauerhaft entspannen. Wenn nach der Ortsumfahrung Friedrichshafen auch der Abschnitt der B 31 im Bereich von Überlingen gebaut ist, wird der Verkehrsdruck zwischen Meersburg und Immenstaad noch einmal zunehmen. Auch hier soll es nun weitergehen, damit die Situation rund um Meersburg, Hagnau, Stetten und Immenstaad entschärft werden kann. Das Ziel: Staus und verlärmte Wohngebiete sollen in dieser landschaftlich besonders schönen Region der Vergangenheit angehören.

Eine neue B 31 soll einen möglichst großen Teil des Straßenverkehrs aufnehmen („bündeln“), der im Raum zwischen Überlingen, Friedrichshafen und Ravensburg aufgrund der überlasteten Hauptstraßen auf die Nebenstraßen ausweicht. Das Regierungspräsidium Tübingen ist verantwortlich für die Planung. Die neue B 31 soll im abgebildeten Prüfraum verlaufen – maximal 3,5 Kilometer vom Seeufer entfernt. Weiter entfernte Varianten schneiden schlechter ab bei der Frage, wie Mensch und Natur belastet und vom Verkehr entlastet werden. Neben der Variante 7.5 werden Alternativen geprüft – unter anderem auch der Ausbau der bestehenden B 31.

Auch das Regionalforum der Verkehrsmediation Kluftern empfiehlt einen raschen und leistungsfähigen Ausbau der B 31.

Bevor das Regierungspräsidium seinem „Auftraggeber“, dem Bund, (voraussichtlich im Jahr 2019) eine Straßenführung empfiehlt, sind intensive Untersuchungen erforderlich: Wie wird sich der Verkehr entwickeln? Wo sind Mensch und Natur wie stark berührt? In dieser Zeit wird die Raumschaft die Planung begleiten. Es geht um Transparenz: was wird wie untersucht? Welche Bewertungen und Abwägungen führen zu welchen Entscheidungen? Und es geht um Dialog: welche Vorstellungen haben Bürgerinnen und Bürger von einer guten Straßenführung? Welche Erwartungen haben Bürgermeister und Gemeinderäte an die neue Straße?

Neben einem Politischen Begleitkreis und den Facharbeitskreisen ist vor allem das Dialogforum wichtig: Hier reden zufällig ausgesuchte Personen aus der Region gemeinsam mit Vertretern von Interessenverbänden über die neue B 31. Das Dialogforum hat im Sommer 2016 seine Arbeit begonnen. Alle Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich bei Veranstaltungen sowie über das Internet zu informieren, Fragen zu stellen und Vorschläge zu unterbreiten.

Hier geht es zum Dialogforum

Gemeinderat Stetten beschließt Resolution für eine Nordumfahrung C1.1

Beschluss am 29.07.2019

Wortlaut der Resolution: 

Stetten ist die am stärksten vom heutigen Straßenverkehr betroffene Gemeinde in der Region zwischen Meersburg und Immenstaad, dem Planungsgebiet für die B31NEU. Neben der B31 am Südrand von Stetten wird der gesamte B33-Verkehr mitten durch Stetten geführt. 52% aller Gebäude in Stetten sind vom Lärm betroffen (vgl.: gültiger Lärmaktionsplan vom April 2013 (Karte 3) mit >= 55db(A)). In keiner anderen Gemeinde der betroffenen Region tragen die Lärmbänder soweit in die Gemeinden hinein, wie in Stetten (vgl.: Lärmkartierung 2017; LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg).

Die ergebnisoffenen und unabhängigen Untersuchungen der Verkehrsgutachter aus dem B31NEU-Planungsprozess zeigen bereits heute  Verkehrszahlen mit einem überdurchschnittlich hohen Anteil an Schwerlastverkehr auf, die den Bau einer leistungsfähigen Trasse bedingen, um hohe Verkehrssicherheit , geringe Störanfälligkeit und kontinuierlichen Verkehrsfluss zu garantieren, und damit den Ausstoß klimaschädlicher Stoffe zu reduzieren. Bis 2035 nimmt die Verkehrsbelastung gemäß der Verkehrsprognose stetig zu, selbst unter Berücksichtigung verkehrsreduzierender Maßnahmen (vgl.: Prognose-Planfälle 2035; Modus Consult Ulm GmbH). Der Anteil des Schwerlastverkehrs liegt etwa 15% - 26%.

Die Seelandschaft im Gebiet von Immenstaad bis zur Birnau ist geprägt von Weinbau bzw. den Rebhängen unmittelbar am Seeufer. Das Gebiet der Winzergenossenschaften Hagnau und Meersburg, in denen auch viele Stettener Winzer Mitglieder sind, ist das Herzstück der Badischen Weinbauregion „Bodensee“. Die Seelandschaft südlich der Ortsbebauung Stetten bis zum Bodenseeufer ist sogar als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen. Die Vernichtung von Rebflächen für eine B31NEU im Süden von Stetten würde vielen Winzerfamilien die Erwerbs- bzw. Existenzgrundlage entziehen.

Der Bau der B31Neu auf bzw. neben der Trasse der bestehenden B31 im Süden von Stetten wird sich katastrophal auf die Tourismusregion zwischen Meersburg und Immenstaad auswirken. Der See nahe Bereich südlich von Stetten ist touristische Erholungsregion (Spaziergänger, Wanderer, Radfahrer, ..) mit den schönsten Aussichtspunkten auf den Bodensee und die Alpen zwischen Friedrichshafen und Überlingen. Diese Erholungsregion würde durch die See nahen Trassen ihre Attraktivität für immer verlieren und während der Bauzeit durch den Lärm und Zusatzverkehr der Baustellenfahrzeuge auf der A- bzw. A/B-Trasse zur touristischen „NOGO-Area“ werden.

Insgesamt würde die gesamte Tourismus- und Messeregion Bodensee unter einer „Ausbautrasse“ leiden, da während der Bauzeit nicht einmal der heutige Verkehrsdurchfluss erreicht werden kann. Darüber hinaus würden insbesondere die Bewohner von Stetten durch den Abtransport des Straßenaushubs mittels mehrerer 10.000 LKW-Fahrten auf der B33 zusätzlich betroffen sein. Nach Fertigstellung der B31NEU südlich von Stetten, wären Aussicht und Panorama der Gemarkungen Hagnau/Stetten unwiederbringlich verloren.

Die großen Siedlungs- und Gewerbegebiete des Raums Markdorf/Salem, die in den letzten Jahren massiv ausgebaut worden sind und für die weitere Ausbauten in Planung sind, werden über eine Trasse im Norden von Stetten auf kürzerem Weg erreicht. Damit ist die nördliche Trasse, über die Jahre hinweg betrachtet, ökologischer und ökonomischer, als eine Südumfahrung von Stetten.

Ebenso ist wirksamer Lärmschutz für die sehr geringe Anzahl von neu Betroffenen weitaus günstiger zu realisieren, als sehr lange, weitreichende Lärmschutzmaßnahmen für die vielen Betroffenen entlang der A- oder A/B-Trasse zwischen Meersburg und Immenstaad.

Beide Stettener Verkehrsinitiativen, die den Planungsprozess B31Neu seit 2015 intensiv begleitet haben, sprechen sich für die Variante C1.1 ohne Roggele-Knoten aus, unter Maßgabe weiterer Planungsoptimierungen hinsichtlich Arten-, Natur- und Menschenschutz.

Beschluss (einstimmig):

Die Gemeinde Stetten entscheidet sich zum jetzigen Stand der Planungen für die Trassenvariante C1.1 ohne den Roggele-Knoten und befürwortet, dass diese Trasse in der weiteren Planung durch das RP und die Gutachter bzgl. aller Aspekte bzw. Auswirkungen weiter optimiert wird. Sie soll gemäß den Ergebnissen der Verkehrsgutachter gebaut werden.

Gemeinderats beschließt am 22. Juni 2020 eine Resolution zur Planung der B31neu zwischen Meersburg und Immenstaad

Die Gemeinde Stetten hat sich in der Vergangenheit stets für eine möglichst See ferne Trassenführung der B31neu ausgesprochen, wie zuletzt im September 2019 in Form einer Resolution für die Variante C1.1.

Die See fernen Nordvarianten können aufgrund ihrer arten- u. naturschutzrechtlichen Belange sowie der fehlenden verkehrlichen Entlastung der Gemeinde Stetten nicht realisiert werden.

Nach Bekanntwerden der Begutachtungsergebnisse des Vorplanungsprozesses und der Entscheidung für die B1 als Vorzugstrasse durch das RP Tübingen, das VM Baden-Württemberg und das BMVI im April 2020, bekennt sich auch die Gemeinde Stetten am Bodensee zu diesem Ergebnis und trägt die B1 als Grundlage für die weitere Entwurfsplanung sowie für weitere Optimierungen des Trassenverlaufs und des Lärmschutzes mit.

Der Gemeinderat der Gemeinde Stetten am Bodensee verabschiedet die nachfolgende Resolution (die Reihenfolge der Forderungen stellt keine Gewichtung dar!). Der Lärmschutz der Stettener Bevölkerung zwischen „Roggele“ und „Untere Braite“/“Hüllo“, die Bewahrung der sensiblen Bodenseelandschaft sowie die Entlastung der Ortsdurchfahrt Stetten sind hierbei die wesentlichen und wichtigen Forderungsgründe.

1.     Bestmöglicher Lärmschutz für das Stettener Wohngebiet „Roggele“ in den Bereichen westlich und östlich des Trielbergs (Siechenweiher-Trielberg und Trielberg-Bohnberg auf der Gemarkung Meersburg), durch Absenkung / Überdeckelung der B31neu.

2.     Durchgehende, lückenlose Tunnelführung bzw. Überdeckelung im Bereich Stetten Süd und Stetten Ost mit einer um ca. 6m unter Geländeniveau verlaufenden B31neu bei „Stetten Süd“. Dabei sollen die wertvollen Weinbauflächen im Süden und Südosten von Stetten nur im mindesterforderlichen Maß in Anspruch genommen werden.

3.     Rückbau der bestehenden B31 zu einer Kreisstraße mit weiterhin bestehender Ein-/Anbindung von Stetten in den ÖPNV zwischen Friedrichshafen und Überlingen, sowie kurzer Verbindungswege nach Meersburg und Hagnau, sowie Rückbau / Rückstufung der Stettener B33-Ortsdurchfahrt.Bergmännischer Tunnelbau für die B31n durch den Höhenzug „Hüllo“

4.     Barrierefreie Zugänge für Einheimische und Touristen im Bereich Südwest / Süden und Südost zum Bodensee, einschließlich Verbindungswege/Straßen von Stetten (Bebauung) aus zum See.

6.     Anbindung der B33 nordöstlich von Stetten durch eine Umgehungsspange, wie in den Plänen dargestellt, zur Entlastung der Ortsdurchfahrt. Auch hier ist auf optimalen Lärmschutz und genügend Abstand zur Bebauung zu achten.

8.     Beteiligung an den weiteren Planungen u. weitere Beteiligung am Verfahren.

 

In Anbetracht unserer hochwertigen und sensiblen Landschaft entlang des Bodenseeufers spricht sich die Gemeinde Stetten auch, sofern die notwendige Leistungs­fähigkeit, die Verkehrssicherheit und Bündelungsfunktion der neuen Straße erhalten bleiben, für eine Reduzierung des Querschnitts auf den RQ 21 aus, also eine zweibahnige, vier streifige Lösung ohne Standstreifen. Hierdurch würde zur Reduzierung des Flächenverbrauchs in hohem Maße beigetragen werden.

  • Bestmöglicher Lärmschutz für die Stettener Wohnbebauung „Hüllo“ sowie den Sport- und Grillplatz von Stetten ab dem östlichen Tunnelausgang „Hüllo“.

  • Der Zugang der Stettener Bevölkerung (Wanderer, Jogger sowie Waldbesitzer zur Bewirtschaftung) in das Erholungsgebiet „Weingartenwald“ muss durch entsprechende Querungen der B31neu sowie der B33-Zubringerspange möglich bleiben.

Resolution zum Download